Prospektbeurteilungen / Mittelverwendungskontrolle
Prospektbeurteilungen
Bereits seit 1997 betreuen wir geschlossene Fonds aller Asset-Klassen verschiedener Emissionshäuser und können diesbezüglich einen entsprechenden Erfahrungsschatz und qualifiziertes Know-How vorweisen. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Konzeption und führen die Prospektbeurteilung und Erstellung von Gutachten gemäß IDW S 4 durch.
Der gesamte Bereich der geschlossenen Fonds stellt für uns einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt dar. Unsere Spezialisten zeichnen sich dabei durch eine hochwertige und termingerechte Bearbeitung der Aufträge sowie die Umsetzung aktueller Entwicklungen „up-to-date“ aus, wovon Sie im Sinne unternehmerischen Erfolges profitieren können.
Bei der Beurteilung von Verkaufsprospekten können wir auf eine Erfahrung aus mehr als 200 betreuten Fonds der Asset-Klassen Schiffe, in- und ausländische Immobilien, LV-Zweitmarkt, Private Equity, Flugzeug- und Solarfonds zurückgreifen.
Unsere kompetenten Spezialisten sind mit der hohen Komplexität heutiger Fondskonstruktionen vertraut. Wir prüfen die rechnerische und sachliche Richtigkeit der Prospektkalkulation und beurteilen den Verkaufsprospekt nach den Anforderungen des IDW S 4 bzw. der VermVerkProspV anhand der vorgelegten Vertrags- und sonstigen Unterlagen. Die Beurteilung nehmen wir für den gesamten Verkaufsprospekt nebst Anlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit vor.
Nach Abschluss des BaFin-Gestattungsverfahrens erhalten Sie von uns das Gutachten gemäß IDW S 4. Durch unsere reichhaltige Erfahrung bieten unsere Prospektgutachten ein besonderes Qualitätsniveau. Nicht zuletzt können sich hieraus wertvolle Gestaltungshinweise ergeben, die bei künftigen Produkten eingebracht werden können.
Mittelverwendungskontrolle
Als Emissionshaus können Sie das Vertrauen Ihrer Anleger dadurch stärken, dass Sie uns als unabhängigen Wirtschaftsprüfer damit beauftragen, die zweck- und termingerechte Mittelverwendung der eingeworbenen Anlegergelder zu kontrollieren.
Unsere Kontrolle erstreckt sich dabei ausschließlich auf die Investitionsphase, d. h. auf die erstmalige Verwendung der Anlegergelder gemäß vertraglich festgelegtem Investitionsplan der jeweiligen Fondsgesellschaft. Mittelfreigaben erteilen wir nach erfolgter positiver Prüfung der vorgelegten Verwendungsnachweise wie bspw. Rechnungen oder Verträge.
Wir sind mit dem Geschäft langjährig vertraut und verfügen über die erforderlichen banktechnischen Voraussetzungen. Erfahrungen haben wir in den Asset-Klassen Schiffe, Immobilien, LV-Zweitmarkt, Private Equity, Flugzeug- und Solarfonds.
